Denkmalschutz in Aarburg: Chance oder Hindernis?

Denkmalschutz in Aarburg: Chance oder Hindernis?

Diese Frage stand im Zentrum des öffentlichen FDP-Politikanlasses vom 9. September 2026, im Falken in Aarburg.

Bericht von Arne Jaksch

FDP Aarburg Präsident Werner Seiger führte in das Thema ein und moderierte den Abend. Reto Nussbaumer von der kantonalen Denkmalpflege vermittelte als Referent einen fundierten und praxisnahen Einblick in den Denkmalschutz im Kanton Aargau.

Als Gäste durften Maja Riniker, Nationalrätin und Kandidatin für den Regierungsrat Aargau, und der Aarburger Stadtrat Patrick Müller begrüsst werden.

Eine wichtige Erkenntnis: Nur ein sehr kleiner Teil aller Gebäude im Kanton Aargau (ca. 0.5%) steht unter kantonalem Denkmalschutz.

In Aarburg betrifft dies insbesondere folgende historische Bauten und Anlagen:

  • Festung - Ursprünge im 11./12 Jahrhundert
  • Evangelisch-reformierte Pfarrkirche - 1842
  • Evangelisch-reformiertes Pfarrhaus - 1726
  • Restaurant Bären - 1840/1841
  • Bärenbrunnen - 1660
  • Rathaus - 1828
  • Winkel - 1861
  • Stadtmauer - 13. Jahrhundert
  • historische Richtstätte
  • Badi - 1931
  • Alte Mühle - 1731
  • Hofmattstrasse 22/24 - um 1790
  • Gasthof "Zur Alten Post" - 1312
  • Scheurmann-Haus - 1750
  • und für viele überraschend
  • Gebäude am Bachweg 10 - 1959

Doch der kantonale Denkmalschutz ist nur eine von mehreren Schutzebenen. Für Aarburg sind zusätzlich der kommunale Objektschutz sowie der Altstadt- und Ortsbildschutz von grosser Bedeutung.

Kommunaler Objektschutz

Die Aarburger Bau- und Nutzungsordnung, kurz BNO, führt neben den kantonal geschützten Baudenkmälern zahlreiche Kulturobjekte von kommunaler Bedeutung auf. Dazu zählen unter anderem die Altstadt, das Hofmatt-Schulhaus, die Städtli-Turnhalle, die Webi-Villa, die Alte Spi, verschiedene historische Wohnhäuser, Brunnen, Brücken und historische Wegstücke.

Nach §23 BNO dürfen diese Kulturobjekte grundsätzlich nicht abgebrochen oder zerstört werden und müssen angemessen unterhalten werden.

Altstadt- und Ortsbildschutz

Nach §§10 und 11 BNO ist die Altstadt nicht nur durch den Erhalt einzelner Gebäude, sondern auch in ihrer charakteristischen städtebaulichen Struktur zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Neubauten, Umbauten und Renovationen müssen sich sinnvoll in das Stadtbild einfügen. Gebäude sind so zu unterhalten, dass ihre bauliche Grundstruktur nicht zerfällt.

Der Ortsbildschutz reicht zudem über die Altstadt hinaus. Nach §37 BNO werden bei Baugesuchen unter anderem Stellung, Grösse und Form der Gebäude, ihre Wirkung im Strassenraum, Dachgestaltung, Materialien, Farben, Fassaden und Aussenräume beurteilt.

Besonders zu berücksichtigen sind die prägenden Elemente Aarburgs:

  • Festung, Kirche und Pfarrhaus
  • die historischen Städtlireihen
  • das Inselquartier beidseits der Torgasse
  • Dammauer, Känzeli und Brücke
  • die Silhouette von Festung und Kirche
  • wichtige Sichtverbindungen
  • historische Pflästerungen

Damit kann ein Bauvorhaben auch dann vom Ortsbildschutz betroffen sein, wenn das Gebäude selbst weder unter kantonalem Denkmalschutz noch als kommunales Kulturobjekt eingetragen ist.

Bund, Kanton und Stadt greifen ineinander

Auf Bundesebene bilden Art. 78 der Bundesverfassung sowie das Natur- und Heimatschutzgesetz die Grundlage für das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, kurz ISOS.

Auf kantonaler Ebene regeln insbesondere das Aargauer Kultur- und Baurecht den Schutz kantonaler Baudenkmäler sowie den Rahmen für Planung und Bauen.

Auf kommunaler Ebene werden die konkreten, grundeigentümerverbindlichen Vorschriften insbesondere durch Bauzonenplan, Kulturlandplan, BNO und Altstadtreglement festgelegt.

Aarburg ein Ortsbild von nationaler Bedeutung

Das ISOS betrachtet nicht nur einzelne Gebäude, sondern das Ortsbild als Ganzes: historische Siedlungsstrukturen, Gebäudegruppen, Strassen- und Platzräume, Freiräume, Sichtachsen und das Zusammenspiel zwischen Städtli, Aare, Kirche und Festung.

Die Aargauer Ortsbilder wurden in den 1970er-Jahren erstmals erfasst und seither nicht grundlegend überarbeitet. Deshalb aktualisieren Bund und Kanton derzeit die Ortsbilder von nationaler und regionaler Bedeutung.

Aarburg gehört zur Etappe Zofingenregio. Nach dem provisorischen Zeitplan sollen die neuen Unterlagen Anfang 2029 vorliegen und Kanton und Gemeinden im Frühling 2029 angehört werden. Die Inkraftsetzung durch den Bundesrat ist für Frühling 2030 vorgesehen.

Wichtig: Das ISOS ist eine fachliche Planungsgrundlage, aber nicht unmittelbar grundeigentümerverbindlich. Die konkrete Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz, Verdichtung und baulicher Entwicklung erfolgt erst in den nachfolgenden Planungs- und Bewilligungsverfahren.

Denkmalschutz bewegt sich immer in einem Spannungsfeld

  • Wie bewahren wir die historische Identität Aarburgs?
  • Wie ermöglichen wir zeitgemässes Wohnen und wirtschaftliche Entwicklung?
  • Wie verhindern wir unnötige Bürokratie und unverhältnismässige Kosten?
  • Wie schaffen wir Planungssicherheit für Eigentümer, Gewerbe und Investoren?

Für die FDP Aarburg ist klar: Das historische Erbe unserer Stadt ist eine grosse Chance. Schutzmassnahmen müssen jedoch nachvollziehbar, verhältnismässig, transparent und mit einer zukunftsfähigen Entwicklung vereinbar sein.

Dafür braucht es einen frühzeitigen und offenen Dialog zwischen Bevölkerung, Eigentümerschaft, Gewerbe, Stadt, Kanton und Denkmalpflege.

Herzlichen Dank an Reto Nussbaumer für das informative Referat, an Werner Steiger für die Moderation und an alle Gäste für die engagierte Diskussion!